Was wird im Zensus 2022 abgefragt

Zensus 2022 – Immobilieneigentümer, Mietverwalter und Mieter sind gefragt

Der Zensus 2022 – auch als Volkszählung bekannt – wird in Deutschland zum zweiten Mal nach der Wiedervereinigung durchgeführt. Verantwortlich sind das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder. Nach einer pandemiebedingten Verschiebung um ein Jahr wird ab dem 15. Mai 2022 (Zensusstichtag) mit den Befragungen begonnen.

 

Die nachfolgenden Auflistungen entsprechen dem Gesetzestext des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022).

 

Haushaltebefragung – welche Daten werden in Baden-Württemberg erhoben?

 

Es gibt in Deutschland einige Behörden, die aus ihrer Tätigkeit über eine große Anzahl von Informationen verfügen. Das sind zum Beispiel die Meldebehörden der Gemeinden, die Arbeitsämter, die Finanzämter, die Grundbuchämter und einige mehr. Diese Register werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. In Baden-Württemberg sind von der ergänzenden Haushaltebefragung etwa 1,6 Millionen Haushalte betroffen. Das sind ca. 15 Prozent der baden-württembergischen Bevölkerung.

 

Welche Daten werden erhoben (§ 13)?

 

Gesetzliche Erhebungsmerkmale sind:

 

  1. Wohnungsstatus,
  2. Geschlecht,
  3. Staatsangehörigkeiten,
  4. Monat und Jahr der Geburt,
  5. Familienstand,
  6. nicht eheliche Lebensgemeinschaften,
  7. für Personen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: Jahr der Ankunft in Deutschland,
  8. Anzahl der Personen im Haushalt,
  9. Geburtsstaat,
  10. Erwerbsstatus in der Woche des Zensusstichtags,
  11. Hauptstatus in der Woche des Zensusstichtags,
  12. Stellung im Beruf,
  13. ausgeübter Beruf,
  14. Wirtschaftszweig des Betriebs,
  15. Anschrift des Betriebs, nur Postleitzahl und Gemeinde,
  16. höchster allgemeiner Schulabschluss,
  17. höchster beruflicher Bildungsabschluss,
  18. aktueller Schulbesuch.

 

Außerdem hilfsweise:

 

  1. Familienname und Vornamen,
  2. Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,
  3. Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,
  4. Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

 

Merkmale aus den Einwohnermeldeämtern werden von Erhebungsbeauftragten in persönlichen Interviews von den meldepflichtigen Personen erfragt. Merkmale wie Alter, Geschlecht und ähnliche sollen durch die auskunftspflichtige Person online gemeldet werden.

 

Gebäude- und Wohnungszählung – welche Informationen sind zu liefern?

 

Mit der Gebäude- und Wohnungszählung soll der gesamte Wohnungsbestand erfasst werden. Jedes Gebäude mit mindestens einer Wohnung wird gezählt. Neben Wohngebäuden werden so auch Gebäude erfasst, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen. Das sind alle bewohnten Unterkünfte, wie Wohnwagen, Wohncontainer oder Campingplätze.

 

Welche Daten werden erhoben (§ 10)?

 

Gesetzliche Erhebungsmerkmale sind:

 

  1. für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:

 

  1. a) Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
  2. b) Art des Gebäudes,
  3. c) Eigentumsverhältnisse,
  4. d) Gebäudetyp,
  5. e) Baujahr,
  6. f) Heizungsart und Energieträger,
  7. g) Zahl der Wohnungen,

 

  1. für Wohnungen:

 

  1. a) Art der Nutzung,
  2. b) Leerstandsgründe,
  3. c) Leerstandsdauer,
  4. d) Fläche der Wohnung,
  5. e) Zahl der Räume,
  6. f) Nettokaltmiete.

 

Außerdem hilfsweise:

 

  1. Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
  2. Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
  3. Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,
  4. Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,
  5. Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.

 

Da in Baden-Württemberg für die Gebäude- und Wohnungszählung nicht ausreichend Registerdaten vorhanden sind, müssen ca. 3 Millionen Eigentümer und Eigentümerinnen oder Verwalter zu Wohnraum befragt werden.

 

Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte – wer wird bei Sonderbereichen befragt?

 

Gemeinschaftsunterkünfte werden gemeinschaftlich genutzt. Das sind zum Beispiel Obdachlosenunterkünfte oder solche für Geflüchtete. Die Bewohner führen keinen eigenen Haushalt und werden durch Betreiber oder Betreuer versorgt. Für diese erheben die Betreuer oder Betreiber die erforderlichen Daten.

Wohnheime sind beispielsweise Studenten- oder Arbeiterwohnheime. Es gibt ebenfalls gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Die Bewohner führen ihren Haushalt jedoch in der Regel selbst. Diese Personen werden von den Erhebungsbeauftragten persönlich befragt. Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte gehören im Zensus 2022 zu den Sonderbereichen.

 

Was wird erhoben (§ 15)?

 

Für jede Person mit Wohnanschrift in Sonderbereichen:

 

  1. Monat und Jahr der Geburt,
  2. Geschlecht,
  3. Familienstand,
  4. Staatsangehörigkeiten,
  5. Art des Sonderbereichs,
  6. Geburtsstaat.

 

Zusätzlich werden für Personen in Sonderbereichen, die keine Gemeinschaftsunterkünfte sind, die Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnungsstatus erhoben.

 

Auswirkungen auf die Immobilienvermarktung – welche Informationen sind besonders nützlich?


Der Zensus 2022 ist eine Feststellung des Ist-Zustandes. Die Auswertungen lassen wohnungspolitische Schlussfolgerungen zu. Wo werden künftig Wohnungen benötigt, muss Bauland ausgewiesen werden oder ist mit einer Wohnraumverknappung und steigenden Immobilien- oder Mietpreisen zu rechnen? Ein Immobilienmakler kennt den Immobilienmarkt und berücksichtigt Angebot und Nachfrage professionell bei der Berechnung des Hauswertes. Ziel ist es, den Wert einer Immobilie zu ermitteln und diese zu vermarkten.