Viele Paare krönen ihre Liebe nicht nur mit der Gründung einer Familie, sondern auch mit dem Kauf eines gemeinsamen Hauses. Auch wenn man sich zu diesem Zeitpunkt nicht damit auseinandersetzen möchte, so werden doch viele Paare im Laufe der Jahre von der Realität eingeholt. Diese heißt dann leider Scheidung. Eine der Fragen, die dann zur Klärung anstehen, ist die, wie mit dem gemeinsamen Haus verfahren wird, wenn das gemeinsame Leben beendet ist. Es gilt dann, die Frage zu klären, ob ein Partner in der ehemals gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben darf, oder ob ein Verkauf die bessere Lösung ist.
Wie ist das Eigentumsrecht an der gemeinsamen Immobilie geregelt?
Grundsätzlich stellt eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft dar. Dies bedeutet, dass Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, den Ehepartnern gemeinsam gehört. Es spielt für die Bewertung keine Rolle, wie hoch der Beitrag des einzelnen Ehepartners am Vermögenszuwachs ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Ehepartner im Vorfeld der Eheschließung einen Ehevertrag geschlossen haben, der eine abweichende Regelung vorsieht.
Eine Immobilie, die während der Ehe erworben wurde, stellt vor diesem Hintergrund einen ehelichen Zugewinn dar.
Was zählt nicht zum ehelichen Zugewinn?
Sollten einem der Ehepartner Erbschaften oder Schenkungen zukommen, sind diese kein Bestandteil des ehelichen Zugewinns. Wenn diese dann Bestandteil der gemeinsamen Hausfinanzierung werden, ist es sinnvoll, dies notariell zu dokumentieren, um im Falle der Scheidung diese Summen wirksam aus dem ehelichen Zugewinn herausrechnen zu können.
Wie kann mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden?
Grundsätzlich müssen die Ehepartner gemeinsam entscheiden, wie mit der Immobilie verfahren werden soll. Beiden steht das Recht zu, die Immobilie zu bewohnen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Ehepartner nach der Scheidung im ehemals gemeinsamen Haus wohnen bleibt. Ansonsten haben die Ehepartner auch die Möglichkeit, das Objekt zu veräußern.
Wie ist die finanzielle Regelung, wenn ein Partner im Haus wohnen bleibt?
Wenn ein Partner das ehemals gemeinsame Haus allein weiter bewohnen möchte, ist er verpflichtet, den anderen Partner auszuzahlen. Unabhängig davon, ob die Auszahlung sofort oder in Raten erfolgt, bleibt dem veräußernden Partner ein Vollstreckungsanspruch. Dieser besteht so lange, bis die Auszahlung der festgelegten Summe vollständig erfolgt ist. Die grundbuchmäßige Überschreibung erfolgt auch erst dann, wenn die Auszahlung vollumfänglich durchgeführt worden ist.
Auch wenn es in der emotional fordernden Situation einer Scheidung sicherlich nicht die höchste Priorität genießt, können bei der Übertragung des Eigentumsanteils Steuern gespart werden. Um diese Möglichkeit zu realisieren, muss die Übertragung des Anteils abgeschlossen sein, bevor die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist. Auf diesem Weg kann die Zahlung von Grunderwerbssteuer gespart werden, die bei Transaktionen zwischen Ehegatten nicht anfällt.
In der Praxis ist es häufig so, dass der Partner im Haus wohnen bleibt, bei dem die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bleiben.
Wie ist die finanzielle Regelung beim Verkauf des gemeinsamen Hauses
Es ist denkbar, dass man bei einer Scheidung viel Streitpotential vermeidet, wenn das gemeinsame Haus verkauft wird. Der Weg, der dann beschritten wird, sieht so aus, dass das Haus verkauft und der erzielte Erlös auf die Ehepartner aufgeteilt wird. Dies ist aber nur dann möglich, wenn beide Ehepartner mit der Veräußerung einverstanden sind. Bevor der Erlös der Veräußerung auf die Ehepartner aufgeteilt wird, wird dieser um noch bestehende Verbindlichkeiten reduziert. Das Ablösen der Verbindlichkeiten ist ein weiterer Schritt zur Auflösung der gemeinsamen Lebensgemeinschaft. Die Ehepartner sind gegenüber der Bank, die den Kredit gewährt hat, als Gesamtschuldner aufgetreten. Durch das Ablösen der Kredite, kann dieses gemeinsame Schuldverhältnis beendet werden.
Abschließenden Betrachtung
Die Frage, wie bei einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll, ist eine schwierige Frage und lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Jeder Einzelfall hat andere Aspekte und die emotionale Komponente, inklusive persönlicher Verletztheit, die zur Scheidung geführt hat, ist in dieser Situation von hoher Bedeutung. Ratsam ist es, sich in dieser Situation Unterstützung zu suchen. Bei den rechtlichen Aspekten der Ehescheidung ist die Beratung durch einen Anwalt auf jeden Fall sinnvoll. Beim Umgang mit der Immobilie sollte die Unterstützung durch einen Immobilienmakler gesucht werden, um keine Entscheidungen aus der emotionalen Situation zu treffen, die sich finanziell langfristig negativ auswirken. Egal für welchen Weg Sie sich in dieser Situation am Ende entscheiden, wichtig ist es, die Berechnung des Hauswertes korrekt durchzuführen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.