Ambitionierte Hauseigentümer nehmen den Verkauf ihrer Immobilie nicht selten in die eigene Hand. Im Rahmen eines solchen Projekts können verschiedene Fehler unterlaufen. Dieser Umstand mag nicht verwundern, stellt ein rechtskräftiger Hausverkauf ein sehr komplexes und fachspezifisches Unterfangen dar. Hier gilt es diverse Gesetzesgrundlagen heranzuziehen, damit eine solche Veräußerung einwandfrei und rechtlich korrekt über die Bühne gebracht werden kann. Wer bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Effektivität nichts dem Zufall überlassen möchte, kann sich gerne auch für einen Immobilienmakler entscheiden, welcher dann auch den Wert einer Immobilie ermitteln kann. Bei dem Thema Berechnung Hauswert fällt dann auch schon gleich meist der erste Fehler auf, der bei privaten Hausverkäufen oft zu erkennen ist. Für die Eigentümer hat das eigene Zuhause nämlich in der Regel nicht nur einen reinen Sachwert, sondern auch einen sentimentalen Wert. Dies ist sicher verständlich, denn lassen sich Erinnerungen und ein Zuhause-Gefühl nicht wirklich in einem Verkaufswert ausdrücken.
Statt des tatsächlichen Kaufwertes den ideellen ermitteln
Bezüglich der Professionalität ist es grundsätzlich effektiver, den tatsächlichen Wert des Hauses von einem Makler bzw. einem Immobilienexperten berechnen zu lassen. Dieser Berechnung liegen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kriterien und Regeln zugrunde, welche nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Diese Regeln betreffen beispielsweise die Ausstattung, etwaige Baumängel und Verschleißerscheinungen, Modernisierungsmaßnahmen, Energieinnovationen und dergleichen. Ist der tatsächliche Wert einer Immobilie dann erst einmal ermittelt, hat der aktuelle Eigentümer ein rechtskräftiges und verbindliches Dokument in der Hand. Dieses dient einer soliden und authentischen Vertragsgrundlage. Mit einem solchen Dokument, welches den tatsächlichen Sachwert einer Immobilie darstellt, lassen sich auch besser geeignete Käufer für das jeweilige Objekt finden, zu einem Preis der zum einen realistisch und dennoch nicht zu niedrig angesetzt ist.
Schlechtes Exposé und fehlende Objektinfos
Zu den häufigsten Fehlern beim privaten Hausverkauf gehören nicht nur die nicht professionellen Wertermittlungen, sondern auch darüber hinaus wenig aussagekräftige Exposés. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, dass die Fotografie sichtlich kompetent erstellt wurde. Die vollständigen Objektdaten gehören in jedem Fall dazu. Oft fehlt diesbezüglich jedoch die eine oder andere Information wie etwa die tatsächliche Grundstücksgröße, die Lage, die Anzahl der Zimmer und dergleichen. Dabei gilt es, dem potenziellen Käufer das entsprechende Objekt von Anfang an professionell und korrekt zu präsentieren, da Interessenten sich sonst eher abwenden und sich nach anderen Angeboten umschauen. Viele Eigentümer machen zudem auch gerne den Fehler, dass sie ihr Haus zu formlos anbieten, wie etwa auf diversen sozialen Netzwerken. Sicher stellen auch jene Netzwerke eine Plattform dar, um die nötige Reichweite an Interessenten zu erzielen, doch bedarf ein seriöses Exposé auch in dem Fall einer gewissen Form.
Fehler beim Immobilien-Kaufvertrag
Damit ein Kaufvertrag vollends gültig und wasserdicht ist, bedarf es auch hier des korrekten Inhalts und der rechtskräftigen Form. Auch was die Auflassung bzw. die notarielle Beurkundung anbelangt, tappen Eigentümer nicht selten im Dunklen und beachten die entsprechenden Aspekte nicht. Das kann dann sowohl im Vorfeld als auch nach dem Kauf zu unbequemen Komplikationen führen. Doch so weit muss es nicht kommen, denn wer sich zu hundert Prozent rechtlich an die Vorlagen und Bestimmungen hält bzw. einen fachkundigen Immobilienexperten beauftragt, ist definitiv auf der sicheren Seite.