Versteuerung der Mieteinnahmen

Mieteinnahmen richtig versteuern

Seit Jahren steigen in Deutschland die Miet- und Kaufpreise von Immobilien kontinuierlich. Wer sein Geld vor zukünftigen Konjunkturschwankungen schützen will, kauft sich Eigentum. Abnehmer gibt es genug, weil besonders die Ballungsräume wie München, Hamburg und Berlin zahlreiche Arbeitsplätze bieten. Dadurch ist die Nachfrage nach Mietwohnungen entsprechend hoch. Der Kauf einer Immobilie zahlt sich demnach aus. Egal, ob man in dem Objekt selber wohnen möchte und es vermietet. Durch den niedrigen Zinssatz kommt man in den Metropolregionen nur noch durch einen Kauf an eine schöne und moderne Immobilie. Auf ein zu vermietendes Objekt kommen schließlich gut und gerne mal ein paar hundert Bewerber. Immobilienmakler haben daher alle Hände voll zu tun, die passenden Mieter rauszusuchen für ihre Kunden. Die Immobilienvermarktung ist seit der letzten Wirtschaftskrise ein mehr als rentables Geschäftsfeld. Durch die hohe Bewerberanzahl brauchen sich Eigentümer daher so gut wie keine Gedanken machen, ob sie ihr Objekt an zahlungskräftige Personen vermietet bekommen. Einzig die Versteuerung der Mieteinnahmen bedarf einer genaueren Betrachtung. Hier gibt es einige Punkte zu beachten, dass später keine Probleme mit dem Finanzamt aufkommen.

Was bei der Versteuerung der Miete zu beachten ist

Vermietet werden kann im Grunde jede Räumlichkeit oder jedes Gebäude. Darunter zählen unter anderem Gewerbeflächen, Hallen, Häuser und Wohnungen. Der Steuersatz der Mieteinnahmen richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse. Das können je nach Gehalt bis zu 42 % sein, die nochmal auf die Mieteinnahmen fällig werden. Es gibt einen Freibetrag von 9.744 € bis zu deren Grenze sie keine Steuern bezahlen müssen. Die Krux ist jedoch, dass darunter auch das jährliche Gehalt fällt. Liegt dieses also bereits über dem Freibetrag werden die 42 % fällig auf alle weiteren Einnahmen. Sollten Nebenkosten im Rahmen der Vermietung entstehen, werden diese ebenfalls bei der Steuer berücksichtigt und mindern diese. Dazu zählen z. B. die Grundsteuer, etwaige Heizkosten, die Maklerprovision und die Gebäudeversicherung. Es gibt aber noch viele weitere Kosten, die im Rahmen der Vermietung entstehen können und unbedingt bei der Steuererklärung begünstigend angegeben werden sollten.
Wenn die Immobilie Instand gehalten werden muss oder etwas renoviert wird, werden auch diese Kosten bei der Steuererklärung berücksichtigt. Diese können unter anderem als Werbungskosten angesetzt werden und sind demnach sofort abzugsfähig. Unter Instandhaltung versteht man beispielsweise den Austausch von Fenster und Türen, sowie das Streichen der Fassade. Auch Renovierungen in Bad und Sanitär zählen zur Renovierung beziehungsweise Instandhaltung.
Leider macht die Zeit auch nicht vor Häusern und Wohnungen Halt, sie nutzt sich mit der Zeit ab. Es ist jedoch nicht zu befürchten, dass sie dadurch an großem Wert verliert. Gerade in Deutschland gibt es für fast jede Immobilie zahlreiche Interessenten. Nicht ohne Grund werden immer häufiger werden Makler mit der Vermittlung beauftragt. Die Abnutzung hat außerdem einen weiteren Vorteil, sie kann als Abschreibung, kurz AfA angegeben werden. Dazu werden die Baukosten der Immobilie angesetzt, zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für das Grundstück abgezogen werden müssen. Sie unterliegen keinem Wertverlust.

Angaben in der Steuererklärung

Die entscheidende Frage ist nun noch, wo die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Das fällt in die Anlage V der Einkommensteuererklärung, hier gilt, dass lediglich pro Immobilie und nicht pro Wohneinheit eine Anlage V ausgefüllt werden muss. Haben Sie also in einem Haus mehrere Mietwohnungen, reicht es aus, eine Immobilie einzutragen. Untervermietungen müssen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden, zählen jedoch zur Seite „Untervermietung von gemieteten Räumen“.

Fazit

Grundsätzlich ist es nach wie vor lukrativ sich eine Immobilie als Geldanlage zu kaufen. Sollte man diese nicht selber nutzen bietet sich die Vermietung an. Abnehmer wird es für eine ordentliche und gepflegte Mietwohnung immer geben. Die Renovierung bzw. regelmäßige Instandhaltung ist zudem von der Steuer absetzbar.
Aufgrund der Vielzahl von Bewerbern ist es ratsam einen Immobilienmakler für die Immobilienvermarktung zu beauftragen. Dieser erstellt ein professionelles Exposé, führt Besichtigungen mit potenziellen Mietern durch und kümmert sich um die Bonitätsprüfungen. Er organisiert nicht nur die Besichtigungstermine, sondern fertig auch die Mietverträge an. Der Makler koordiniert die Onlineanzeige der Immobilie und ist schließlich auch bei der Wohnungsübergabe dabei. So steht einer erfolgreichen Vermietung nichts mehr im Wege und sowohl Mieter als auch Vermieter fühlen sich gut aufgehoben. Zumal auch die Kosten für einen Makler, wie bereits erwähnt, bei den Nebenkosten für das Mietobjekt angesetzt werden können.