Die Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gibt es in Deutschland mit Stand März 2022 noch nicht. Sie könnte aber kommen. Diskutiert wird sie eigentlich seit Jahrzehnten, doch besonders stark stand sie nach der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 im Fokus. Diese verursachte Schäden in Milliardenhöhe unter anderem an Immobilien. Die beiden betroffenen Bundesländer beauftragten danach ihre jeweiligen Justizminister, die Versicherungspflicht für Elementarschäden zu prüfen. Das Justizministerium im benachbarten Hessen stand dem von vornherein kritisch gegenüber, in NRW und Rheinland-Pfalz ist die Diskussion bis heute nicht abgeschlossen. Bundesweit ist die Pflicht kaum vorstellbar, auch wenn sie Experten für sinnvoll halten.
Hintergrund zur Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
In der Regel haben alle Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Falls sie für die Immobilie einen Kredit aufgenommen haben, verlangt die Bank hierfür diese Police. Die Gebäudeversicherung zahlt für Brandschäden, aber durchaus auch für Sturmschäden am Haus, so etwa das abgedeckte Dach, und kommt auch dafür auf, wenn durch einen in der Police genannten Schaden wie das abgedeckte Dach Folgeschäden entstanden sind. Das könnten Schäden an Wänden oder Fußböden sein, weil durch das abgedeckte Dach Wasser eingedrungen ist. Elementarschäden hingegen entstehen durch
- Hochwasser,
- Erdbeben,
- schweren Hagel,
- Überschwemmung,
- Erdrutsche,
- Lawinen,
- Vulkanausbrüche und
- Schneedruck.
In der Definition der Versicherungswirtschaft entsteht ein Elementarschaden durch ein elementares, eher selten auftretendes Naturereignis. Wegen dieser Definition verfügen immer noch in Deutschland nur wenige Gebäude über eine Elementarschadenversicherung, weil sie weder die Banken noch der Gesetzgeber verlangen. Man glaubte in der Vergangenheit stets, dass solche Ereignisse viel zu unwahrscheinlich sind und sich daher die Police nicht lohne. Die jüngsten Ereignisse, die wohl eindeutig mit dem Klimawandel zusammenhängen, belehren uns nun eines Besseren.
Was würde eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden für Sie als Hausbesitzer bedeuten?
Es ginge dann um eine Berechnung Hauswert, weil sich die Kosten der Police danach richten. Dort, wo sich Hausbesitzer gegen Elementarschäden schon länger versichern, nämlich beispielsweise entlang des Rheins mit seinen häufigeren Überschwemmungen, bezahlen die Eigentümer einige Hundert Euro jährlich für die Police und tragen im Schadensfall dennoch einen Eigenanteil um 15.000 bis 25.000 Euro. Wir können als Immobilienmakler den Wert einer Immobilie ermitteln und Sie darüber informieren, was in so einem Fall auf Sie zukäme.
Wie wahrscheinlich ist eine pflichtgemäße Elementarschadenversicherung?
Mit Stand März 2022 erscheint sie noch unwahrscheinlich. Zwar besteht vor allem nach Auffassung der Politik dringender Handlungsbedarf. Die betroffenen Hausbesitzer werden praktisch immer vom Staat entschädigt, doch das gilt als wenig gerecht. Allerdings scheint diese Art einer Pflichtversicherung verfassungsrechtlich bedenklich zu sein. Darauf wies nach dem Hochwasser 2021 unter anderem die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann von der CDU hin. Es habe solche Vorstöße schon früher gegeben, so die Politikerin, sie seien aber zuletzt 2015 und 2017 an den verfassungsrechtlichen Bedenken von Fachleuten in den Justizministerien gescheitert. Diese Pflicht würde je nach ihrer Ausgestaltung einen mehr oder minder starken Eingriff in die verfassungsmäßigen Grundrechte sowohl der Grundstückseigentümer als auch der Versicherungsunternehmen darstellen. Das bedeutet keinesfalls, dass die Pflicht vom Tisch ist. Sie müsste nur verhältnismäßig sein, damit sie den Anforderungen des Grundgesetzes standhält. Verhältnismäßigkeit bedeutet: Die Datenlage zur Klimaentwicklung und zu den Versicherungsschäden müsste die Pflicht zwingend erscheinen lassen. Gleichzeitig müsste die Versicherung durch die Eigentümer bezahlbar bleiben. Hinzu käme die Betrachtung der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürger*innen. Er müsste ausreichend gegen Elementarschäden vorgesorgt haben, bevor man die Immobilienbesitzer zur Versicherung des Restrisikos verpflichtet.
Lohnt sich der freiwillige Abschluss einer Elementarschadenversicherung?
Diese Entscheidung haben schon viele Hausbesitzer entlang der große Flüsse getroffen – und zwar mehrheitlich pro Elementarschadenversicherung. Im Ergebnis existieren unmittelbar an den Ufern von Rhein, Donau und Elbe, also in den potenziellen Überschwemmungsgebieten, fast nur noch Gewerbegebäude, deren Besitzer die hohen Kosten der Police auf ihr Geschäft umlegen. Letzten Endes muss gegenwärtig jeder Eigentümer das Risiko persönlich abschätzen. Das dürfte schwierig sein: Die Bewohner des Ahrtals etwa haben durchweg nicht mit so einer Katastrophe gerechnet, auch nicht die ältesten unter ihnen. Es wären viele Abwägungen zu treffen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines vernichtenden Elementarschadens in meiner Wohngegend? Wie teuer wäre die Versicherung? Wenn ich als Vermieter die Kosten auf meine Mieter umlege – bleiben dann die Mieten bezahlbar?
Fazit
Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden könnte bei weiteren verheerenden Klimaereignissen eingeführt werden, auch wenn aktuell noch verfassungsmäßige Bedenken dagegen sprechen. Wir sollten uns mit dem Gedanken vertraut machen.