Viele Immobilienbesitzer erwägen das Verschenken ihres Hauses vorrangig an die eigenen Kinder. Das ist problemlos mit einem notariell beglaubigten Schenkungsvertrag möglich. Die Eltern können per Nießbrauch dennoch im Haus wohnen bleiben. Die Kinder sparen womöglich bei der Erbschaftsteuer. Der Schritt sollte am besten mit einem Notar und/oder Anwalt besprochen werden. Möglicherweise rät dieser zum Widerrufsrecht im Schenkungsvertrag.
Welche Rolle spielt bei der Schenkung die Berechnung des Hauswertes?
Sie ist essenziell. Die Kinder müssen ab einer bestimmten Grenze (400.000 Euro) Schenkungssteuer bezahlen. Wenigstens grob sollte also bekannt sein, was das Finanzamt bei diesem Vorgang veranschlagen dürfte. Lassen Sie sich von uns als Immobilienmakler helfen. Wir können den Wert einer Immobilie ermitteln.
Wie ist die Schenkung juristisch zu betrachten?
Es handelt sich um eine vorweggenommene Erbfolge. Rechtsgültig ist die Schenkung erst, wenn die beschenkte Person im Grundbuch steht. Es darf dabei wirklich kein Geld fließen (§ 516 Abs. 1 BGB). Möglich sind verschiedene Formen der Schenkung:
- #1 Hausüberschreibung ohne Auflagen: Die beschenkte kann völlig frei über das Haus verfügen, es also auch verkaufen oder vermieten.
- #2 Nießbrauch für die Eltern: Per Nießbrauch erhalten Sie lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch = Nutzungsrecht) in der Immobilie.
- #3 Verknüpfung mit einer Pflegeverpflichtung: Sie können die Schenkung mit der Verpflichtung verknüpfen, Sie im Alter zu pflegen (bzw. pflegen zu lassen).
Es gibt noch mehr Modelle, die teilweise interessant sein können, aber jeweils auf ihre Rechtssicherheit zu überprüfen sind.
Wann ist die Schenkung einer Immobilie sinnvoll?
Das wichtigste Motiv ist die Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben. So könnte es sein, dass ein künftiger Erblasser nicht nur über die Immobilie, sondern auch über ein Bar- und/oder Aktienvermögen in ähnlicher Größenordnung verfügt und zwei Kinder hat. Er kann sich momentan vorstellen, dass eines der Kinder mit der Immobilie ganz glücklich wäre und das andere mit den Aktien und dem Bargeld. Jedoch weiß der künftige Erblasser nicht, wie sich diese Motive in einigen Jahren und mithin nach seinem Tod entwickeln werden. Er befürchtet Streit und verschenkt daher sein Vermögen zu Lebzeiten, wenn alle damit zufrieden sind. Ein weiterer Grund ist die Vermeidung von Erbschaftssteuer. Zwar ist die Schenkungssteuer genauso hoch, jedoch kann der Erblasser die Immobilie auch teilen, wenn dies grundrechtlich möglich ist, und beide Teile im Abstand von über zehn Jahren an seinen einzigen Erben verschenken. Wenn das Haus unter 800.000 Euro wert ist und die Teilung genau hälftig erfolgt, fiele in diesem Fall überhaupt keine Schenkungssteuer an, während die Erbschaftssteuer in voller Höhe fällig wäre. Achtung: Das Finanzamt kennt natürlich diese Tricks und schaut sich genau an, ob das Haus wirklich juristisch (auch grundbuchlich) zu teilen war. Manchmal geht das aber.
Ist die Schenkung einer Immobilie mit weiteren Kosten (außer der Schenkungssteuer) verbunden?
Es fallen lediglich Notar- und Grundbuchkosten an, deren Gebühren sich nach dem Wert richten (§§ 97 und 46 GNotKG). Nachdem wir den Wert Ihrer Immobilie seriös geschätzt haben, können wir Sie zu diesen Kosten aufklären.
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