Die Teilung des CO₂-Preises zwischen Mieter und Vermieter
Lange haben die Regierungsparteien um die entsprechenden Rechtsgrundlagen und Gesetzesvorgaben gerungen. Nun steht das Resultat im Raum: Ab dem 01.06.2022 sollen die CO₂-Preise zwischen den Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Erstellung von passenden Heizkostenabrechnungen und soll im Kern nicht nur Mieter zum sorgsamen Heizen animieren, sondern auch Eigentümer zu einer Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes bewegen. Die Eckpunkte des Gesetzes und die konkreten Auswirkungen auf Besitzer von Wohnimmobilien und auf Kaufinteressenten haben wir als Immobilienmakler für Sie zusammengefasst.
Das eingeführte Stufenmodell
Der von der Ampelkoalition inzwischen beschlossene Vorstoß, Mieter und Vermieter zeitgleich an den Kosten für den jeweiligen CO₂-Ausstoß zu beteiligen, mündete in einem Stufenmodell, nachdem viele andere Möglichkeiten keine Mehrheit gefunden haben. Vorerst sind nur die Objekte betroffen, in denen mit Heizöl oder mit Gas geheizt wird. Im Rahmen dieses Stufenmodells soll die Gewichtung der Verteilung zwischen Eigentümern und Mietern in Abhängigkeit der Energiebilanz des Objektes erfolgen. In der ungünstigsten Stufe, das entspricht einem Gebäude mit mehr als 52 Kilogramm CO₂-Emission pro Quadratmeter, sollen die Eigentümer 90 Prozent der Kosten tragen und die jeweiligen Mieter lediglich 10 Prozent. Ausgehend von diesem Wert sind zehn unterschiedliche Stufen entstanden, bei denen der vom Eigentümer zu finanzierende Anteil um jeweils zehn Prozent je Stufe abnimmt.
Das große Problem an dieser Aufteilung ist, dass die Vermieter nunmehr Angaben zur Energiebilanz des Hauses feststellen müssen. Möglicherweise sogar erstmalig. Für die Zukunft möchte die Politik prüfen, ob entsprechende Angaben in den Energieausweis aufgenommen werden können.
Eine Gesetzesnovelle aus dem Klimaschutzpaket
Die passende Stufe oder den Wert einer Immobilie ermitteln ist jetzt also das Los der Stunde und sollte durch die Eigentümer nicht ohne fachkundige Hilfe erfolgen. Dies hat einen monetären Hintergrund: Die Neuverteilung der Kosten für den Ausstoß von Emissionen ist ein Teil des großen Klimaschutzpaketes der Regierung. Ein weiterer Bestandteil ist, dass die Preise pro Tonne ausgestoßenem CO₂ Jahr für Jahr weiter steigen sollen. Derzeit wird ein Preis von 25,00 Euro je Tonne CO₂ fällig, der Preis steigt jedoch bis 2025 auf 55,00 Euro pro Tonne. Die entsprechenden Kosten sind Bestandteil der Abrechnung des Energieversorgers, basieren letztlich auf dem Handel mit Verschmutzungsrechten und wirken wie eine Steuer. Eine fehlerhafte Einstufung des Objektes kann also weitreichende Folgen haben und im Zweifel hohe Kosten – bis zu einer kommenden Sanierung – nach sich ziehen.
Sofern Sie gerade in Kaufplanungen für ein Objekt mit Mieteinheiten sind, sollten Sie also nicht nur die Berechnung des Hauswertes durchführen lassen, sondern eine Berechnung zur Verteilung der CO₂-Kosten bei der aktuellen Heizanlage. Möglicherweise ist eine weitere Berechnung empfehlenswert, sofern Sie vorhaben, eine Renovierung oder Teilsanierung des Objektes durchführen zu lassen.
Keine Regel ohne Ausnahme
Das kommende Stufenmodell sollte eigentlich in einem Gesetz alle Konstellationen abschließend regeln. Dies ist der Politik nicht gelungen. Zwar gibt es nun für die große Mehrheit der Objekte einen Maßstab, jedoch sind einige Ausnahmen beschlossen worden. Zum einen sind denkmalgeschützte Gebäude, welche nicht energetisch saniert werden dürfen, ausgenommen. Zum anderen sollen auch bei Gewerbeimmobilien weiterhin die Kosten hälftig zwischen Mietern und Vermietern verteilt werden.
Offen bleibt weiterhin eine Verteilung der Lasten bei Versorgung mit Fernwärme oder auch bei Gasetagenheizungen, da dem Eigentümer hier der Einfluss auf die Energieeffizienz fehlt. Auch bleibt wie bei allen Gesetzänderungen offen, ob die Regelungen tatsächlich auch gerichtsfest sind.
Letztlich ist hier ein Gesetz auf den Weg gebracht worden, welches in vielen Fällen eine passendere Verteilung der Lasten zwischen den Vertragsparteien einer Mietwohnung regelt. Einen Anreiz, Wohngebäude energiesparend zu sanieren und das Heizverhalten zu überdenken, hat die Ampelkoalition in jedem Falle geschaffen.