Im Frühjahr: Fenster auf den Prüfstand

Im Frühjahr Fenster überprüfen

Im Wohneigentum sollten Sie immer wieder im Frühjahr einen Check Ihrer Fenster durchführen. Sollten diese undicht oder beschädigt sein, lassen sie im Herbst und Winter viel zu viel Heizenergie ins Freie. Eine Reparatur im Frühjahr oder Sommer behebt problemlos die Mängel.

 

Wie stellen Sie die Dichtigkeit von Fenstern fest?

Das ist ganz einfach: Sie stellen eine brennende Kerze auf das Fensterbrett bzw. führen diese bei geschlossenem Fenster am Rahmen entlang. Wenn ihr Licht dabei flackert, ist das Fenster nicht ganz dicht. Eine weitere Methode wäre das Einklemmen von Papierblättern zwischen den Rahmen und Flügel des Fensters. Danach schließen Sie dieses und prüfen, ob sich das Papier herausziehen lässt: In diesem Fall ist es ebenfalls undicht. Die Fensterrahmen sind manchmal auch beschädigt, wodurch viel Wärme entweicht. Rahmen können leicht beschädigt, verrostet oder gar gebrochen sein. Dann sind sie auszutauschen. Überprüfen Sie auch die Mechanik der Fenster, also ihre Beschläge. Größere Fenster können Sie einmal im Jahr durch einen Fachbetrieb warten lassen, der beschädigte Teile rechtzeitig austauscht und damit sowohl eine sinkende Energieeffizienz als auch eine Vergrößerung der Schäden an den Fenstern verhindert. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Fenster generell überaltert sind, prüfen Sie vor einem Austausch gegen modernere Modelle die generelle Wärmedämmung Ihrer Immobilie. Wenn diese schlecht ist, helfen Ihnen auch neue Fenster nicht viel. Sie müssten dann die Wärmedämmung im Ganzen in Angriff nehmen.

 

Einfluss der Fenster auf den Wert einer Immobilie

Wenn wir als Immobilienmakler den Wert einer Immobilie ermitteln, schauen wir uns immer die Fenster und Türen an, um verborgene Mängel aufzudecken, welche die Energieeffizienz beeinträchtigen könnten. Bei der Berechnung des Hauswertes spielt diese eine überragende Rolle. Bedenken Sie: Allein die Fenster lassen sich sehr schnell und kostengünstig wieder abdichten. Auch kleinere Reparaturen schlagen finanziell nur wenig zu Buche. Höchstens ein kompletter Austausch aller Fenster im Zuge einer Sanierung wäre etwas teurer, doch dann haben Sie ohnehin ein Großprojekt in Angriff genommen.

 

Fenster im Wohnungseigentum

Als Wohnungseigentümer*in dürfen Sie die Reparatur oder gar einen Austausch von Fenstern nicht selbstständig veranlassen. Die Außenfenster ihrer Wohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 Absatz 2 WEGesetz). Abweichende Regelungen, die sich manchmal in Teilungserklärungen finden, haben keine Gültigkeit. Sie können natürlich die Fenster mit einem Dichtstreifen neu abdichten. Doch eine regelrechte Sanierung oder der Austausch bedarf eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Betroffene Maßnahmen sind:

  • Änderungen an Fensterrahmen
  • neue Verglasung
  • neue Fensterläden
  • neue Außenjalousien und -markisen
  • neue Rollläden
  • Änderungen an Fenstersimsen und der äußeren Fensterbank

 

Die inneren Fensterbänke hingegen gehören zum Sondereigentum, Sie können also allein darüber bestimmen. Das galt schon immer, auch die WEGesetz-Reform 2020 brachte keine wesentlichen Änderungen dieser Sachlage. Es gibt lediglich eine Neuerung bezüglich der Beschlussfassung: Die Eigentümerversammlung kann seit 2020 mit einfacher Mehrheit über die Kostenverteilung entscheiden (§ 16 Absatz 2 WEGesetz).

 

Worauf müssen Sie als Wohnungseigentümer bei einer Fensterrenovierung besonders achten?

Streit entsteht in Wohnungseigentümergemeinschaften oft um das Rahmenmaterial von neuen Fenstern und um die Farbe des Anstrichs. Ein Klassiker ist der Einbau kostengünstiger PVC-Rahmen durch einen Eigentümer, während die anderen Fensterrahmen aus Aluminium oder Holz bestehen. Dies untersagt regelmäßig die WEG-Versammlung.