Hausverkauf bei Scheidung: Was Sie wissen sollten

 

Haus verkaufen, behalten oder sogar aufteilen? Wer sich scheiden lassen möchte und Immobilien besitzt, steht vor mehreren Optionen. Es kann hilfreich sein, die Scheidung und deren Folgen einvernehmlich und außergerichtlich zu klären. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht.

Der Verkauf eines gemeinsamen Hauses oder einer Wohnung ist in der Regel schon an sich eine anspruchsvolle Aufgabe. Wird der Verkauf im Zusammenhang mit einer Scheidung durchgeführt, kann dies noch komplizierter werden. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die man beachten sollte, um den Verkauf des Hauses oder der Wohnung so reibungslos wie möglich abzuwickeln.

Zunächst ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Verkauf des gemeinsamen Hauses oder der Wohnung in der Regel ein Teil des Scheidungsverfahrens ist. Daher sollte man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt oder einen Notar wenden, der das Verfahren begleitet und dafür sorgt, dass alle notwendigen Schritte rechtlich einwandfrei durchgeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung des Verkaufs. In der Regel wird der Erlös aus dem Verkauf des Hauses oder der Wohnung zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld darüber im Klaren zu sein, wie der Erlös aufgeteilt wird und wie die Finanzierung des Verkaufs geplant ist.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Marktlage. Es ist wichtig, sich im Vorfeld gut über den aktuellen Wohnungs- oder Hausmarkt zu informieren, um einen realistischen Verkaufspreis zu erzielen. Auch die Verkaufsstrategie spielt eine wichtige Rolle. Soll das Haus oder die Wohnung über einen Makler oder direkt vom Eigentümer verkauft werden? Auch dies sollte im Vorfeld gut überlegt werden.

Wenn man sein Haus oder seine Wohnung im Zusammenhang mit einer Scheidung verkaufen möchte, ist es auch wichtig, sich über die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs im Klaren zu sein. Es ist möglich, dass man Steuern auf den Verkaufserlös zahlen muss. Auch hier sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater wenden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Belange korrekt behandelt werden.

 

Das gilt es beim Hausverkauf nach Trennung zu beachten:

  • Bei einer Scheidung müssen beide Ehepartner einem Hausverkauf ausdrücklich zustimmen.
  • Wenn ein Ehepartner auch nach Ablauf der Trennungszeit das Haus nicht verkaufen möchte, kann der andere die Zustimmung bei Gericht einklagen.
  • Möchten die Eheleute das Haus behalten, besteht die Möglichkeit einer Schenkung, Auszahlung oder Realteilung.
  • Der Ehepartner, der den Kreditvertrag für das Haus unterzeichnet hat, haftet für die Rückzahlung.
  • Haben beide Ehegatten den Kreditvertrag unterzeichnet, haften beide für die gesamte Kreditsumme.
  • Falls sich die Eheleute nicht einigen können, entscheidet das Gericht darüber, was mit dem Haus geschieht.
  • Der Wert des Hauses beeinflusst die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Insgesamt gibt es also eine Menge zu beachten, wenn man sein Haus oder seine Wohnung im Zusammenhang mit einer Scheidung verkaufen möchte. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.