Hausverkauf bei Scheidung-so gelingt’s

 

Bei einer Scheidung sind viele Emotionen im Spiel. Konflikte sind vorprogrammiert, sofern die Ehepartner gemeinsam eine Immobilie erworben haben. Hat nur einer von beiden die Absicht, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, ist guter Rat teuer. Hier erfahren Sie, welche Lösungen für diese verzwickte Lage denkbar sind.

 

Verkauf nur mit einvernehmlicher Willenserklärung

Leben die Eheleute getrennt, so haben beide gleichermaßen ein Recht auf die gemeinsame Immobilie. Mann und Frau müssen dem Verkauf beide zustimmen. Gehört die Immobilie den Eheleute zu gleiche Teilen, ist nach dem Verstreichen des Trennungsjahres eine Einwilligung zum Verkauf per Gerichtsbeschluss einzuklagen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt kann der Mann also entgegen dem Willen seiner Noch-Ehefrau den Verkauf erzwingen.

 

Die Teilungsversteigerung

Der Verkauf einer gemeinsamen Immobilien ist auch durch eine Art Zwangsversteigerung möglich. Die sogenannte Teilungsversteigerung ist dann beim Amtsgericht zu beantragen. Der Hintergrund bei diesem Procedere ist die Umwandlung von unteilbarem Immobilienbesitz in Geld. Dieses lässt sich dann aufteilen.

 

Nachteil Teilungsversteigerung

Ist einer der Parteien mit dieser Lösung nicht einverstanden, bringt er das womöglich durch einen Einspruch zum Ausdruck. Diesem gibt das Amtsgericht statt, sofern der Einspruchsteller nachvollziehbare und plausible Gründe für sein Veto darlegt. Eine Bewilligung des Einspruchs hat meist lediglich aufschiebende Wirkung für den Verkauf. Mit einer Teilungsversteigerung sind die Parteien schlecht beraten. Meist führt sie dazu, dass die Immobilie lediglich unter Wert zu veräußern ist. Die Parteien finden also besser eine andere Übereinkunft.

Entscheiden sich die Parteien für den Verkauf der Immobilie, so es klug, wenn sie die konstruktive Verhandlung mit potenziellen Käufern dem Profi zu überlassen. Der Immobilienmakler im Wohnort des Paares, kennt die Verhältnisse auf dem Markt wie seine eigene Westentasche. Er ist kompetenter Ansprechpartner und informiert Immobilienbesitzer vertrauensvoll rund um die Chancen beim Verkauf. Er ist bestens vernetzt und weiß genau, welcher seiner Kunden für das zu veräußernde Objekt als Käufer in Frage kommt.

 

Berechnung Hauswert -so geht’s

Wer ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gibt, beabsichtigt, den Wert einer Immobilie ermitteln. Gerade wenn die beiden Eheleute keinen Kompromiss finden oder sich beide gegenseitig den Miteigentumsanteil nicht gönnen, ist das Heranziehen eines Maklers dringend geboten. Auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens lässt sich ein realistischer zu erzielender Verkaufspreis einschätzen.

 

Wer sich als Gutachter eignet

Im Kontext ist zu beachten, dass sich bei einem Gutachter von Immobilien um keinen anerkannter Ausbildungsberuf handelt. Das Erstellen eines Verkehrswertgutachten steht also jedem frei. Entschließen sich Eheleute also ein Verkehrswertgutachten einzuholen, ist ein Sachverständiger bei der IHK oder der Architektenkammer kompetent. Es handelt sich dabei um Architekten oder Bauingenieure mit dem nötigen Spezialwissen in Sachen Immobilienbewertung.

 

Makler bewerten sicher und schließen Kaufverträge

Seriöse Makler sind auch in der Lage, eine Immobilienbewertung zuverlässig durchzuführen. Dies gehört zu den Kernaufgaben ihres Berufsalltags. Makler orientieren sich dann an ähnlichen, bereits von ihnen verkauften Immobilien. Ausgehend von erzielten Preisen für vergleichbare Objekte zieht er bei der Bewertung einer weiteren Immobilie realistische Kriterien heran. Auf diese Weise gelingt es dem Makler, Kaufverhandlungen zu einem gewünschten Ergebnis zu bringen.

Angesichts belastenden emotionalen und finanziellen Umstände im Zusammenhang mit einer Scheidung ist es von großer Bedeutung, die gemeinsame Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen. Wenn beide Partner dabei an einem Strang ziehen und dabei eine kompetente Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen, lässt sich der Verkauf für beide Seiten zufriedenstellend abwickeln.