Die Förderung des Wohnungsbaus

Die Förderung des Wohnungsbaus



Aufgrund des bereits seit längerer Zeit bestehenden Wohnraummangels haben viele Bundesländer und auch der Bund selbst Förderprogramme entwickelt, um den Wohnungsbau zu bezuschussen und damit neuen Wohnraum zu schaffen. Diese Zuschüsse beziehen sich nicht nur auf Neubauten, sondern auch auf Umbauten, beispielsweise um einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Die entsprechenden Förderprogramme sind zahlreich.

Um an einem Förderprogramm teilzunehmen, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können sich je nach Anbieter und Bundesland unterscheiden. In den meisten Fällen gilt jedoch eine festgelegte Einkommensgrenze oder ein bestimmter Eigenkapitalanteil. Weitere Voraussetzungen sind bei den individuellen Anbietern zu erfragen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?



Die gängigste Förderung besteht in der Vergabe von zinsgünstigen Förderdarlehen. Diese werden in der Regel von den Landesbanken vergeben. Auch Ergänzungs- oder Zusatzdarlehen sind möglich, wenn zwischenzeitlich eine Finanzierungslücke entstehen sollte. Bei der Wohnungsbauförderung sind Banken in der Regel auch zuvorkommender, was die Tilgung des Darlehens angeht. So werden häufig Sondertilgungsrechte eingeräumt, um dem Kunden eine schnellere Rückzahlung zu ermöglichen und diese individueller zu gestalten.

Neben den Förderdarlehen werden häufig auch Zuschüsse geleistet. Dabei handelt es sich um einmalige Zahlungen in Höhe eines vorher bestimmten Prozentsatzes der anfallenden Kosten. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, richtet sich häufig nach dem Einzelfall.

Wer wird gefördert?



Ob es einen Anspruch auf Förderung gibt, entscheidet sich nach der aktuellen Lebenssituation. Gefördert werden hauptsächlich Familien mit mindestens einem Kind und/oder mit einem schwerbehinderten Familienmitglied. Die Höhe der Förderung variiert je nach Anzahl der Kinder bzw. der behinderten Personen, die im Haushalt leben.

Gefördert werden außerdem Personen, die ihr selbstgenutztes Wohneigentum energetisch modernisieren möchten.

Die Wohnungsbauförderung richtet sich allerdings nicht nur an Selbstnutzer. Die Förderung steht auch Eigentümern oder zukünftigen Eigentümern zu, die Mietwohnraum zur Verfügung stellen möchten. Die Förderung von Mietwohnraum umfasst ebenfalls Neubau und Modernisierung des entsprechenden Objektes.

Sonderfall Energetische Modernisierung



Wer in seinem Eigenheim eine energetische Sanierung vornehmen möchte, hat grundsätzlich einen Anspruch auf staatliche Förderung. Auch in diesem Fall stellen zinsgünstige Kredite die Regel dar. Allerdings sind auch einmalige Zahlungen in Form von Zuschüssen möglich.

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der verheerenden Auswirkungen auf die Umwelt, hat die Bundesregierung ein großes Interesse an der Förderung energetischer Sanierungen von Wohnimmobilien. So wurden Anfang 2021 die Förderbeträge erneut erhöht. Diese Förderung bezieht sich vor allem auf die Dämmung von Fassaden und Dächern, aber auch auf die Erneuerung von Fenstern und Türen sowie auf die energetische Sanierung von Heizungsanlagen.

Die Förderbeträge variieren dabei je nach Förderprogramm, Anbieter und Art der Maßnahme.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) hat beispielsweise folgende Förderprogramme:

  • Zuschuss: Der Kauf, Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus wird mit 15- 50 % der Kosten bezuschusst, maximal allerdings mit 75.000 Euro.
  • Kredit: Für den Kauf, Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus wird ein Kredit bis zu 150.000 Euro vergeben.
  • Kredit für Einzelmaßnahmen: Werden Einzelmaßnahmen ergriffen, gewährt die KfW einen Kredit bis zu 60.000 Euro.



Andere Förderprogramme bietet zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BAFA fördert hauptsächlich die Einzelmaßnahmen, die sich auf Dämmung, Fenster, Türen, Heizung sowie Solarenergie beziehen. Je nach Umfang werden hier 20 bis 55 % der anfallenden Kosten bezuschusst.

Fazit



Es lohnt sich, sich über die vorhandenen Förderprogramme zu informieren. Sollten Sie Interesse daran haben, Wohneigentum zu erwerben, dann kontaktieren Sie uns gerne. Als Immobilienmakler kennen wir uns mit den aktuellen Fördermöglichkeiten aus und beraten Sie dazu gerne. Sollten Sie bereits Immobilieneigentümer sein, stehen wir Ihnen auch in Bezug auf die Immobilienvermarktung gerne zur Verfügung.