Das Erbe – 10 wichtige Fragen und Antworten

Bei einem Trauerfall stellt sich die Frage nach der Erbschaft. Nicht jeder hat nennenswerte Güter, die es zu vererben gilt. Aber wenn es um Immobilien geht, sind nicht selten große Summen im Spiel. Oft stehen die Angehörigen unvorbereitet vor wichtigen Entscheidungen.

 

 

Der Erbfall tritt ein – wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

 

 

Beim Tod des Erblassers gibt es zwei Möglichkeiten: Er hat ein Testament hinterlassen oder es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kennt Erben erster bis fünfter Ordnung. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, desto kleiner die Ordnungszahl. Das bedeutet: Kinder, Enkel und deren Nachkommen bilden die erste Ordnung, die Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister sowie Neffen und Nichten des Erblassers gehören der zweiten Ordnung an.

 

Gesetzliche Erbfolge – was erbt der Ehegatte?

 

 

Der Ehegatte wird entgegen der landläufigen Meinung nach der gesetzlichen Erbfolge nicht Alleinerbe, sondern erbt nach der Erbquote. Sind Nachkommen der ersten Ordnung vorhanden, steht dem Ehegatten ein Viertel des Nachlasses zu, gibt es ausschließlich Angehörige der zweiten Ordnung, so erbt der Ehegatte die Hälfte. Nur dann, wenn es keine Angehörigen der ersten und zweiten Ordnung sowie keine Großeltern des Erblassers mehr gibt, wird der Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge der Alleinerbe.

 

Kann ein Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge aushebeln?

 

 

Es gibt den einseitigen Erbvertrag, in welchem der Erblasser alleine seinen Nachlass regelt, also ähnlich wie im Testament. Es gibt allerdings auch den zweiseitigen Erbvertrag, in welchem sich beispielsweise unverheiratete Partner gegenseitig zum Alleinerben bestimmen. Der Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden.

 

Was ist beim Testament zu beachten?

 

 

Beim Testament dagegen ist die Form nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann als öffentliches notarielles Testament abgefasst werden, das meist angewendete ist jedoch das handschriftliche Testament. Es muss eigenhändig abgefasst werden, Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Wichtig ist allerdings, dass weder Testament noch Erbvertrag die Pflichtteilsberechtigten ausschließen können. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

 

Wie hoch kann die Erbschaftssteuer ausfallen?

 

 

Auch die Erbschaftssteuer ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie der Höhe des Nachlasses. Angehörige erster Ordnung und Ehepartner genießen hohe Freibeträge. Der Freibetrag bei Ehepartnern liegt bei 500.000 €, bei Kindern und Enkeln beträgt er 400.000 €. Enkel, deren Eltern noch leben, erhalten einen Freibetrag von 200.000 €. Es gibt drei Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer, die günstigste ist die Steuerklasse I, die Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder und enge Verwandte betrifft. Je nach Wert des Nachlasses liegt die Steuer bei 7 bis 30 Prozent. In der ungünstigsten Steuerklasse III werden Steuern in Höhe von 30 bis 50 Prozent fällig.

 

Ist es möglich, eine Erbschaft auszuschlagen?

 

 

Es ist zu beachten, dass mit dem Antritt der Erbschaft auch der Eintritt in Rechte und Pflichten des Erblassers erfolgt. Das bedeutet, dass durchaus auch Schulden geerbt werden können. Daher ist es wichtig, sich innerhalb der gesetzten Frist von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft genau zu erkundigen. Denn nur innerhalb dieser Frist kann die Erbschaft ausgeschlagen werden.

 

Was tun, wenn die Erbschaft aus einer Immobilie besteht?

 

 

Zunächst ist es wichtig, sich als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft ein aktuelles Bild vom Nachlass zu machen. Dazu muss die Immobilie bewertet werden. Das kann durch einen Gutachter oder einen Immobilienmakler geschehen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Immobilie lastenfrei ist. Das betrifft sowohl Schulden als auch Rechte Dritter, beispielsweise ein eingetragenes Wohnrecht oder Wegerecht.

 

Erbengemeinschaft und Immobilien – was tun?

 

 

Wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie erbt, muss sie sich einigen, was mit dem Objekt geschehen soll. Es sind mehrere Möglichkeiten denkbar. Beispielsweise nutzt eine Partie die Immobilie selbst und zahlt die Miterben aus. Oder die Erbengemeinschaft besitzt das Objekt gemeinsam und teilt sich sowohl Unterhaltungskosten, beispielsweise die Kosten für die Hausverwaltung, als auch Mieteinnahmen. In den meisten Fällen wird jedoch der Verkauf des Objekts durchgeführt, häufig durch einen Makler.

 

Eine ererbte Immobilie verkaufen – wie geht das?

 

 

In diesem Fall wenden sich Alleinerbe oder Erbengemeinschaft am besten an einen versierten Makler. Dieser verfügt über die nötige Markttransparenz und Erfahrung. Außerdem ist der Makler mit den Regularien vertraut und kann die Erben in jeder Hinsicht entlasten.

 

Was geschieht, wenn die Angehörigen einer Erbengemeinschaft sich nicht einigen?

 

 

Schlimmstenfalls endet eine solche Erbauseinandersetzung vor Gericht. Aber so weit muss es nicht kommen. Es gibt die Möglichkeit, dass ein Angehöriger der Erbengemeinschaft sein Erbteil verkauft. Er kann auch eine Teilungsversteigerung herbeiführen oder nach Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden.