Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, benötigen Sie für deren Verkauf einen Erbschein. Wie das abläuft, erklären wir hier. Sie können das Haus auch mit einem Berliner Testament verkaufen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Für den Verkauf der Immobilie benötigen Sie den Erbschein, um das Erbe offiziell anzutreten.
- Sie können die Immobilie auch verkaufen, wenn der Erblasser ein Berliner Testament aufgesetzt hat. Es kann dann allerdings sein, dass Sie den Pflichtteil an nahestehende Erben auszahlen müssen.
- Erblasser können dem Verkauf ihrer Immobilien auch zu Lebzeiten zustimmen.
- Mit einem guten Immobilienmakler erzielen Sie beim Verkauf einen angemessenen Preis.
Hausverkauf nach dem Erbfall
Selbstverständlich dürfen Sie ein geerbtes Haus verkaufen, wenn Sie den Erbschein vorweisen können, der belegt, dass Sie der rechtmäßige Besitzer der Immobilie sind. Um diesen zu erhalten, müssen Sie zunächst das Erbe annehmen. Hierbei müssen Sie darauf achten, dass auf dem Haus auch Schulden lasten können. Das sollten Sie zuvor in Erfahrung bringen. Wenn Sie die Schulden nicht übernehmen möchten, müssen Sie das Erbe ausschlagen. Dann wird der nächste Erbe in der Reihenfolge gefragt. Sollten alle Erben das Erbe ausschlagen, fällt es dem Staat zu. Für die Entscheidung über die Annahme eines Erbes haben Sie nach dem Erbfall bzw. Ihrer Kenntnisnahme davon sechs Wochen Zeit. Klären Sie in dieser Zeit für sich diese Fragen:
- Möchten Sie die Immobilie eventuell selbst bewohnen?
- Möchten Sie sie vermieten?
- Existieren weitere gesetzliche Miterben?
- Möchten Sie allein oder mit den Miterben die Immobilie verkaufen?
- Lastet noch eine Hypothek auf der Immobilie?
- Welcher Verkaufserlös abzüglich der Schulden wäre zu erwarten?
Für die letzte Frage ist neben der Ermittlung möglicher Schulden auf dem Objekt die Berechnung des Hauswertes entscheidend. Wir können für Sie den Wert einer Immobilie ermitteln. Wenn Sie diese Fragen geklärt haben und sich für den Antritt des Erbes entschieden haben, beantragen Sie den Erbschein auf dem Amtsgericht am Wohnort des Erblassers. Sie benötigen hierfür Ihren Personalausweis, die Sterbeurkunde, das Testament oder den Erbvertrag sowie gegebenenfalls einen Nachweis Ihrer Erbenstellung (Verwandtschaftsverhältnis) etwa durch das Familienstammbuch. Der Erbschein kosten Gebühren, die sich nach dem Nachlasswert berechnen. Bei 200.000 Euro betragen diese 435 Euro, bei 500.000 Euro betragen sie 935 Euro.
Welche Rolle spielt das sogenannte Berliner Testament?
Das Berliner Testament nutzen regelmäßig Eheleute. Es bestimmt, dass der überlebende Ehepartner zunächst der Alleinerbe abzüglich des Pflichtteils für die leiblichen oder adoptierten Kinder beider Ehepartner ist. Die Kinder können auf ihren Pflichtteil verzichten und werden dann Schlusserben nach dem Ableben beider Eltern. Mit dem Berliner Testament kann der hinterbliebene Ehepartner die Immobilie verkaufen, wobei es für den Umgang mit dem Pflichtteil der Kinder zwei Lösungen gibt:
- a) Die Kinder verzichten auf den Pflichtteil und erben dann nach dem Ableben des letzten Elternteils das übriggebliebene Vermögen aus dem Hausverkauf.
- b) Die Kinder verzichten nicht auf den Pflichtteil und müssen dann nach dem Hausverkauf ausgezahlt werden.
Für welche Lösung sich eine Familie entscheidet, hängt im Prinzip von ihrer Binnenbeziehung und auch dem Alter der beiden Eheleute ab. Wenn ein großer Altersunterschied besteht, dürften die Kinder Bedenken haben, dass der überlebende Elternteil den Erlös des Immobilienverkaufs aufbewahrt. Er könnte nochmals heiraten oder das Geld auf andere Weise ausgeben. Es ist schwer, in dieser Hinsicht einen Ratschlag zu geben. Die Familie und das Ehepaar müssen sich intern darüber einigen. Der weitaus häufigste Fall ist ohnehin, dass der überlebende Ehepartner bis zum eigenen Ableben die Immobilie weiter bewohnt. Zudem ist zu beachten, dass die Auszahlung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall (Ableben des ersten Elternteils) nicht nur den Erlös des Immobilienverkaufs betrifft. Sicherlich hat der erste Erblasser (des Elternpaares) noch weitere Vermögensgegenstände hinterlassen, die nun per Berliner Testament entweder komplett dem überlebenden Partner zufallen oder deren Pflichtteil an die Kinder ausgezahlt wird. Es ist ein komplexer Fall, der familienintern durchaus zu Lebzeiten beider Eltern besprochen werden sollte.
Fazit
Wenn Sie Erbe einer Immobilie werden, sollten Sie sofort die Verhältnisse klären. Existiert ein Berliner Testament? Liegt eine Hypothek auf der Immobilie? Welchen Erlös würde ein Verkauf bringen? Was sagen die anderen Erben?
Wir beraten Sie zum Hausverkauf, falls Sie diesen anstreben. Selbstverständlich übernehmen wir diesen auch gern für Sie.