Barrierereduzierung: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie Barrieren in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung reduzieren möchten bzw. ein barrierefreies Haus kaufen möchten, erhalten Sie hierfür eine Förderung. Im Rahmen unserer Immobilienvermarktung hören wir entsprechende Anfragen immer wieder.
Barrierereduzierung: Woher kommt die Förderung?
Die Förderung kommt vorrangig vom Bund und beläuft sich auf jährlich rund 80 bis 130 Millionen Euro. Für das Jahr 2021 erreichte die Fördersumme 130 Millionen Euro, die als Zuschuss der KfW über das Programm 455B ausgezahlt werden. Es gibt flankierende Förderungen etwa für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern, die teilweise als Zuschuss und teilweise als sehr zinsgünstiger KfW-Kredit ausgezahlt werden. Einige Bundesländer und Kommunen legen weitere Programme auf, die wir als Immobilienmakler für Sie prüfen können. Die Förderungen sind grundsätzlich kombinierbar. Der Bedarf an Förderungen für die Barrierereduzierung steigt, wie schon 2020 Frau Dr. Ingrid Hengster vom Vorstand der KfW mitteilte. Das zeigt die Relevanz dieser Förderung auf, die sich aus dem demografischen Wandel ergibt. Der Investitionszuschuss der KfW kann pro Wohneinheit bis zu 6.250 Euro erreichen, für Einzelmaßnahmen liegt er bei 10 % der gesamten förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, mithin bei bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme. Beim Umbau zum KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ liegt der Fördersatz bei 12,5 % der förderfähigen Kosten, was der genannten Summe von maximal 6.250 Euro als Investitionszuschuss entspricht.
Förderung der Barrierereduzierung über das KfW-Programm 455B
Im Rahmen unsere Immobilienvermarktung können wir Ihnen natürlich barrierefreie Häuser und Wohnungen vermitteln. Wichtig für Sie zu wissen: Die KfW fördert nicht nur den Umbau durch Eigentümer, sondern auch den Kauf von barrierearm umgebauten Immobilien beim Ersterwerb. Die betreffenden Kosten für die Barrierereduzierung muss der Kaufvertrag gesondert ausgeweisen. Als Ihr Immobilienmakler achten wir darauf. Der Förderantrag ist grundsätzlich vor dem Kauf oder bei einem Umbau vor dem Beginn der Baumaßnahmen zu stellen. Die Förderung erfolgt bei entsprechendem Bedarf altersunabhängig und kann auch von Mietern in Anspruch genommen werden. Die KfW zahlt die Zuschüsse aus, bis die vom Bund bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. Als geförderte Maßnahmen zur Barrierereduzierung bestimmt das KfW-Programm 455B sieben Förderbereiche:
- Förderbereich 1: Wege vom und zum Gebäude (Verbreiterung, Vermeidung von Stufen etc.)
- Förderbereich 2: Zugang (mehr Bewegungsfläche, Wetterschutz)
- Förderbereich 3: Treppen- und Stufenüberwindung, Aufzugsanlage, Treppen-, Senkrecht-, Plattform- oder Hebelifte, Rampe
- Förderbereich 4: Schwellenbeseitigung und Raumaufteilung (Wände versetzen, Türdurchgänge verbreitern, neue Innentüren, Terrasse schaffen etc.)
- Förderbereich 5: Badezimmer (neue Raumaufteilung, bodengleiche Dusche, angepasste Sanitärobjekte, mobiles Liftsystem)
- Förderbereich 6: Kommunikation und Orientierung (altersgerechte Notruf- und Assistenzsysteme) sowie Anpassung der Beleuchtungs-, Heiz-, Klima-, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Förderbereich 7: Mehrgenerationenwohnen und Gemeinschaftsräume
Was bedeutet der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“?
Dieser Standard bedeutet, dass das gesamte Haus vollständig für die Bedürfnisse älterer Personen umgebaut wurde. Dazu kann es auch gehören, dass Nichtwohnflächen umgewidmet sowie Wohnflächen erweitert oder geteilt werden. Grundsätzlich müssen durchweg barrierearme Wohnflächen existieren, während das Programm 455B dies nicht durchweg verlangt. Es eignet sich daher auch für Mehrgenerationenhäuser und einzelne Wohnungen. Eine zentrale Bedeutung hat beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ die Umwidmung von beheizten und nicht beheizten Nichtwohnflächen in barrierarme und beheizte Wohnflächen, weil dieser Platz gebraucht wird. Es kann sich um umgewidmete Lagerräume, Gewerbeflächen oder das Dachgeschoss handeln. Auch die Wohnflächenteilung inklusive einer Grundrissänderung kann erforderlich sein, um eine neue, barrierearme Einheit zu schaffen. Die maximale Zuschusshöhe ergibt sich grundsätzlich durch die Zahl der Wohneinheiten nach erfolgtem Umbau. Grundsätzlich sind die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchzuführen. Dieses muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gewährleisten.