Barriereredizuierung, Fördermöglichkeiten prüfen

Barrierereduzierung: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie Barrieren in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung reduzieren möchten bzw. ein barrierefreies Haus kaufen möchten, erhalten Sie hierfür eine Förderung. Im Rahmen unserer Immobilienvermarktung hören wir entsprechende Anfragen immer wieder.

Barrierereduzierung: Woher kommt die Förderung?

Die Förderung kommt vorrangig vom Bund und beläuft sich auf jährlich rund 80 bis 130 Millionen Euro. Für das Jahr 2021 erreichte die Fördersumme 130 Millionen Euro, die als Zuschuss der KfW über das Programm 455B ausgezahlt werden. Es gibt flankierende Förderungen etwa für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern, die teilweise als Zuschuss und teilweise als sehr zinsgünstiger KfW-Kredit ausgezahlt werden. Einige Bundesländer und Kommunen legen weitere Programme auf, die wir als Immobilienmakler für Sie prüfen können. Die Förderungen sind grundsätzlich kombinierbar. Der Bedarf an Förderungen für die Barrierereduzierung steigt, wie schon 2020 Frau Dr. Ingrid Hengster vom Vorstand der KfW mitteilte. Das zeigt die Relevanz dieser Förderung auf, die sich aus dem demografischen Wandel ergibt. Der Investitionszuschuss der KfW kann pro Wohneinheit bis zu 6.250 Euro erreichen, für Einzelmaßnahmen liegt er bei 10 % der gesamten förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, mithin bei bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme. Beim Umbau zum KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ liegt der Fördersatz bei 12,5 % der förderfähigen Kosten, was der genannten Summe von maximal 6.250 Euro als Investitionszuschuss entspricht.

Förderung der Barrierereduzierung über das KfW-Programm 455B

Im Rahmen unsere Immobilienvermarktung können wir Ihnen natürlich barrierefreie Häuser und Wohnungen vermitteln. Wichtig für Sie zu wissen: Die KfW fördert nicht nur den Umbau durch Eigentümer, sondern auch den Kauf von barrierearm umgebauten Immobilien beim Ersterwerb. Die betreffenden Kosten für die Barriere­reduzierung muss der Kauf­vertrag gesondert ausge­weisen. Als Ihr Immobilienmakler achten wir darauf. Der Förderantrag ist grundsätzlich vor dem Kauf oder bei einem Umbau vor dem Beginn der Baumaßnahmen zu stellen. Die Förderung erfolgt bei entsprechendem Bedarf altersunabhängig und kann auch von Mietern in Anspruch genommen werden. Die KfW zahlt die Zuschüsse aus, bis die vom Bund bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. Als geförderte Maßnahmen zur Barrierereduzierung bestimmt das KfW-Programm 455B sieben Förderbereiche:

  • Förderbereich 1: Wege vom und zum Gebäude (Verbreiterung, Vermeidung von Stufen etc.)
  • Förderbereich 2: Zugang (mehr Bewegungs­fläche, Wetterschutz)
  • Förderbereich 3: Treppen- und Stufenüberwindung, Aufzugs­anlage, Treppen-, Senkrecht-, Plattform- oder Hebelifte, Rampe
  • Förderbereich 4: Schwellenbeseitigung und Raum­aufteilung (Wände versetzen, Tür­durch­gänge verbreitern, neue Innen­türen, Terrasse schaffen etc.)
  • Förderbereich 5: Badezimmer (neue Raum­aufteilung, boden­gleiche Dusche, angepasste Sanitär­objekte, mobiles Lift­system)
  • Förderbereich 6: Kommunikation und Orientierung (alters­gerechte Notruf- und Assistenz­systeme) sowie Anpassung der Beleuchtungs-, Heiz-, Klima-, Mess-, Regel- und Steuerungs­technik
  • Förderbereich 7: Mehr­generationen­wohnen und Gemeinschafts­räume

Was bedeutet der KfW-Standard „Alters­gerechtes Haus“?

Dieser Standard bedeutet, dass das gesamte Haus vollständig für die Bedürfnisse älterer Personen umgebaut wurde. Dazu kann es auch gehören, dass Nichtwohnflächen umgewidmet sowie Wohnflächen erweitert oder geteilt werden. Grundsätzlich müssen durchweg barriere­arme Wohnflächen existieren, während das Programm 455B dies nicht durchweg verlangt. Es eignet sich daher auch für Mehrgenerationenhäuser und einzelne Wohnungen. Eine zentrale Bedeutung hat beim Umbau zum Standard „Alters­gerechtes Haus“ die Umwidmung von beheizten und nicht beheizten Nichtwohn­flächen in barrierarme und beheizte Wohnflächen, weil dieser Platz gebraucht wird. Es kann sich um umgewidmete Lagerräume, Gewerbe­flächen oder das Dach­geschoss handeln. Auch die Wohnflächen­teilung inklusive einer Grundriss­änderung kann erforderlich sein, um eine neue, barriere­arme Einheit zu schaffen. Die maximale Zuschusshöhe ergibt sich grundsätzlich durch die Zahl der Wohneinheiten nach erfolgtem Umbau. Grundsätzlich sind die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchzuführen. Dieses muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gewährleisten.