Achtung vor Schulden – Erbe annehmen oder ausschlagen?
Achtung vor Schulden – Erbe annehmen oder ausschlagen?
Nach der gesetzlichen Erbfolge kann jeder Mensch etwas erben, jedoch kann das Erbe Schulden enthalten. Diese können das vererbte Vermögen übersteigen. Das ist auch und gerade manchmal bei einer vererbten Immobilie der Fall. Ein Erbe lässt sich aber komplett ausschlagen, um sich vor den Schulden zu schützen. Diese Entscheidung ist meistens nicht leicht, denn der Erblasser kann seine finanzielle Situation zuletzt verschleiert haben. Der oder die Erben haben aber nur sechs Wochen Zeit, um das herauszufinden und das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Was passiert mit den Schulden im Erbe?
Wer das Erbe annimmt und dabei Schulden erbt, muss diese tilgen. Es sind künftig die Schulden des Erben. Wenn sie das vererbte Vermögen übersteigen, ist der Erbe sozusagen unverschuldet plötzlich verschuldet. Er haftet für die Schulden mit seinem Privatvermögen. Wenn er sie nicht tilgen kann, geht er in die Privatinsolvenz.
Wie erfährt der Erbe von den Schulden?
Im Falle eines notariell eröffneten Testaments informiert ihn der Notar darüber. Im ungünstigsten Fall einer gesetzlichen Erbfolge ohne Testament erfolgt zwar eine amtliche Benachrichtigung zur Erbschaft gegenüber den Erben, jedoch enthält diese Benachrichtigung keine konkreten Angaben zum Vermögens- und Schuldenstand – es sei denn, der Erblasser hätte eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Das Nachlassgericht fordert nun die Erben auf, binnen sechs Wochen das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. An den oder die Erben treten im Falle von Schulden alsbald die Gläubiger heran. Sollte er also Kenntnis vom Ableben des Erblassers erhalten, was bei nahen Verwandten in der Regel unmittelbar geschieht, und sollte es weder ein Testament noch einen Erbvertrag oder eine letztwillige Verfügung geben, gilt es, sofort die finanziellen Verhältnisse des Erblassers zu kontrollieren. Das funktioniert meistens recht gut über die Hausbank, denn Schulden wurden in den meisten Fällen über das Konto des Erblassers getilgt. Auch die letzte Korrespondenz und alle aufzufindenden Unterlagen sollten die Erben sofort durchsehen, um sich über den Vermögens- und Schuldenstand des Erblassers zu informieren. Dann können sie bei einem zu hohen Schuldenstand gegenüber dem Nachlassgericht im letzten Wohnsitz des Verstorbenen das Erbe ausschlagen.
Was passiert mit dem Vermögen, wenn jemand das Erbe ausschlägt?
Wer ein Erbe ausschlägt, muss keine Schulden übernehmen, erhält aber auch kein Vermögen. Ein ausgeschlagenes Erbe fällt stets dem nächsten Erben in der gesetzlichen Erbfolge zu. Dieser kann ebenfalls verzichten, bis es keine erbberechtigten Angehörigen mehr gibt. Dann übernimmt der Staat das Erbe.
Immobilie und gleichzeitig Schulden erben: Ist das möglich?
Ja, das ist möglich. Es sind dabei die unterschiedlichsten Szenarien denkbar, doch greifen wir doch einmal nur drei davon heraus:
- #1: Die Immobilie war noch nicht abbezahlt. Das passiert, wenn der Erblasser relativ jung verstorben ist. Nun fragt es sich, ob der Erbe das Haus und gleichzeitig die Hypothek übernehmen will.
- #2: Der Erblasser hat in späten Jahren auf die Immobilie nochmals eine Rückwärtshypothek aufgenommen. Diese könnte hoch, die Immobilie aber schon älter und sanierungsbedürftig sein.
- #3: Der Erblasser hinterlässt zwar eine abbezahlte Immobilie, jedoch auch Schulden an ganz anderer Stelle, die erheblich sind.
Für den oder die Erben ist in so einem Fall schnelles Handeln wichtig. Es gilt, unmittelbar (vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist) zu ermitteln, was das Haus wert ist und ob ein Verkauf genügt, um die Schulden zu tilgen. Möglicherweise verbleibt ja dabei noch ein Gewinn. Jedoch ist hier genaues Rechnen gefragt: Sollte beispielsweise eine Hypothek auf dem Haus liegen, würde die Bank bei kompletter Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die eine niedrige fünfstellige Summe betragen kann. Auch ist vor Ablauf der sechs Wochen ein ernsthafter Kaufinteressent zu finden. Das ist nur über einen kompetenten Makler zu schaffen. Immobilienmakler führen immer vorgemerkte Interessenten. Gegenüber diesen können sie auch kommunizieren, dass es in diesem speziellen Fall einmal schnell gehen muss, weil es um das Annehmen oder Ausschlagen eines Erbes binnen sechs Wochen geht, was allgemein bekannt ist. Es ist daher durchaus realistisch, dass ein Interessent zustimmt, vor Ablauf der sechs Wochen einen Kaufvertrag abzuschließen. Auch der Kaufpreis wäre dann schon ausgehandelt. Wenn dieser die Schulden übersteigt, lohnt es sich für den Erben, das Erbe anzunehmen.
Fazit
Nach der amtlichen Benachrichtigung über ein Erbe müssen Erben sofort den Nachlass sichten, wenn es hierzu keine Aufstellung im Testament bzw. über einen Notar gibt. Sollten Schulden des Erblasser festgestellt werden, sind schnelle Entscheidungen zu fällen.